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Diakonie: Entgelte für Mitarbeitende steigen um bis zu 9 Prozent

Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

Mehr Geld für 180.000 Mitarbeitende der Diakonie: Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat heute für die Jahre 2022 und 2023 Entgelterhöhungen sowie die weitere Zahlung von Corona-Sonderzahlungen beschlossen. Der Beschluss gilt für Mitarbeitende, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet werden.

Entgelte steigen zum 1. Januar 2023 um bis zu 9 Prozent

Ab 1. Januar 2023 steigen die Entgelte der Mitarbeitenden um 5,2 Prozent, mindestens jedoch um 175 €. Der Mindesterhöhungsbetrag wirkt sich in den Entgeltgruppen 1 bis 6 aus und führt dort in der Spitze zu einer Erhöhung von rund 9 Prozent. Die Vergütungen für Auszubildende und Anerkennungspraktikanten steigen zum selben Zeitpunkt um 100 € pro Monat, Auszubildende in der Pflege erhalten 120 € pro Monat mehr. Fachkräfte der Entgeltgruppen 7 und 8 mit pflegerischen Tätigkeiten in Einrichtungen der Altenpflege, in Krankenhäusern und in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen erhalten ab 1. Januar 2023 zusätzlich eine monatliche Zulage in Höhe von 100 €.

Für ärztliche Mitarbeitende wurde eine abweichende Regelung beschlossen: Rückwirkend erhalten sie ab 1. Januar 2022 4,1 Prozent mehr. Außerdem müssen ärztliche Mitarbeitende zukünftig im Kalendermonat nur noch eine begrenzte Anzahl von Bereitschaftsdiensten, Rufbereitschaften und Arbeiten an Wochenenden leisten.

Weitere Corona-Sonderzahlungen in 2022

Um die besonderen Belastungen der Mitarbeitenden während der andauernden Pandemie anzuerkennen, hat sich die ARK DD auf die Zahlung einer weiteren Corona-Sonderzahlung im Jahr 2022 geeinigt. Die Prämie beträgt je nach Entgeltgruppe bis zu 300 €.

Verhandlungen in schwieriger gesamtwirtschaftlicher Situation

„Das Ergebnis liegt für diakonische Einrichtungen an der Belastungsgrenze. Zugleich sorgt es für die notwendige Planungssicherheit für die Einrichtungen und kann nun Basis für anstehende Verhandlungen mit den Kostenträgern sein“, kommentiert Dietmar Prexl, alternierender Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland und VdDD-Vorstandsmitglied.

„Die Beschäftigten erhalten deutliche Lohnsteigerungen. Dies kann auch den Einrichtungen trotz aller damit verbundenen Herausforderungen bei der schwieriger werdenden Besetzung von Stellen helfen. Dies sichert die Angebote diakonischer Einrichtungen und schützt vor Erlösausfällen“, so Prexl weiter.

Die Verhandlungen fanden im Spannungsfeld der sich auf Mitarbeitenden und Einrichtungen gleichermaßen auswirkenden hohen Inflation mit steigenden Energie, Bau- und Investitionskosten sowie der Unsicherheit über eine auskömmliche Refinanzierung durch die öffentlichen Kostenträger statt.

 

 

Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von rund 180 Mitgliedsunternehmen und sieben Regionalverbänden mit mehr als 500.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.

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