Der Integrationsfachdienst (IFD)

Begleitung auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt

Beraten. Vermitteln. Begleiten.

Im Mittelpunkt der Arbeit der Integrationsfachdienste (IFD) stehen Menschen mit einer psychischen, hirnorganischen und/oder neurologischen Behinderung, Menschen mit einer kognitiven Einschränkung, mit einer Behinderung im Hören oder Sehen sowie mit einer umfänglichen Körper- oder Mehrfachbehinderung. Der IFD berät und informiert diesen Personenkreis in herausfordernden Arbeitssituationen, bei Fragen zu technischen und/oder organisatorischen Anpassungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz und vermittelt bei Bedarf entsprechend weiter.

Der IFD steht allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen (möchten), zur Seite. Er berät bei Neueinstellungen und bleibt auch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages Ansprechperson. Arbeitgeber:innen, Vorgesetzte und Kolleg:innen erhalten vom IFD Informationen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen, zum Beispiel in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit.

Auch wenn es um die Klärung möglicher finanzieller Leistungen geht, informiert und berät der IFD Arbeitgeber:innen sowie Menschen mit Behinderung. Er bespricht mit ihnen mögliche technische Anpassungsbedarfe zur Ausübung einer Tätigkeit und leistet bei der Antragstellung Unterstützung.

Der Integrationsfachdienst handelt im Auftrag des LWL-Inklusionsamtes Arbeit und anderer Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung u. a.).

 


Drucken