Ein Recht auf ein Zuhause?

Fehlender Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen: Diakonie Stiftung Salem ludt zum Fachgespraech.
Gleich drei Träger luden zu einer informativen Gesprächsrunde ein. V.l.n.r. Stella Gieseler (ArbeitsLebenZentrum), Nadine Hofmeier (Moderatorin), Susanne Leimbach (Caritasverband Minden), Elke Entgelmeier (Diakonie Stiftung Salem)

Fachgespräch zur Wohnsituation von Menschen mit geringem Einkommen im Kreis Minden-Lübbecke

Immer mehr Menschen im Kreis Minden-Lübbecke haben Schwierigkeiten, angemessenen Wohnraum zu finden. Das bemerken die Fachleute der drei Träger ArbeitsLebenZentrum im Kreis Minden-Lübbecke e.V., Caritasverband Minden e.V. und Diakonie Stiftung Salem täglich bei ihrer Arbeit vor Ort. Mitunter ist der vorhandene Wohnraum zu teuer, nicht passend oder in einem sehr schlechten Zustand. Und immer mehr Menschen verfügen über gar keinen Wohnraum. Um diese Probleme anzugehen und gemeinsam Ideen zu entwickeln haben sich die drei Träger mit Politikern, Vertretern des Kreises Minden-Lübbecke sowie der Kommunen des Kreises, Sozialhilfeleistungsträgern und Betroffenen zu einem Gespräch getroffen. „Wir werden für diese komplexen Fragen hier keine vollständige Lösung finden, aber es ist wichtig, das Gespräch zu suchen und Möglichkeiten zu diskutieren“, stellte Nadine Hofmeier zu Beginn der Veranstaltung klar, die als Moderatorin durch das Gespräch führte.

Die Wohnungsknappheit betrifft insbesondere große Familien, sowohl mit, als auch ohne Migrationshintergrund, Alleinerziehende, alleinstehende junge und alte Menschen. „Für diese unhaltbaren Zustände braucht es kurzfristige, aber auch langfristige Lösungen. Langfristig wird vermehrt sozialer Wohnraum benötigt. Hier ist insbesondere das Land Nordrhein-Westfalen gefragt, wie auch eine kommunale Beteiligung durch den Bau und die Bewirtschaftung eigenen Wohnraums“, erklärten die Veranstalter im Vorfeld.

Ganz praktisch konnte eine Betroffene, die anonym bleiben möchte, von der schwierigen Situation auf dem Wohnungsmarkt berichten. Die alleinerziehende Mutter zog 2016 mit zwei kleine Töchtern nach Minden. Vor Abschluss des Mietvertrages holte sie die Zustimmung der damals zuständigen Stelle der Stadt Minden ein. Bei Vorlage der Betriebskostenabrechnung stellte sich allerdings heraus, dass wesentliche Punkte anscheinend falsch bewertet wurden. Nun ist die betroffene Frau gehalten entweder bis Februar 2019 die Wohnung zu wechseln oder den überschüssigen Betrag aus ihrem SGB II Regelsatz selbst zu tragen. Heidemarie Schönrock-Beckmann, Leiterin des Amtes pro Arbeit – Jobcenter Minden-Lübbecke, versprach den Fall zu prüfen und gemeinsam eine Lösung zu suchen.

Im Gespräch ging Landtagsabgeordnete Kirstin Korte auf die Wohnraumförderung des Landes NRW ein. Sie betonte insbesondere, dass die Kommunen hier Planungssicherheit hätten, da die Hilfen bis 2020 feststünden. „Bezahlbarer Wohnraum ist ein Grundrecht. Wenn wir in der Vergangenheit Fehler gemacht haben, müssen wir sie nun wieder korrigieren“, sagte Landtagsabgeordnete Christina Weng.

Wichtiges Thema war außerdem der soziale Wohnungsbau durch Kommunen, Städte und Gemeinden. „Wir müssen langfristig denken und sozialen Wohnungsbau wieder in die öffentliche Hand geben“, sagte auch Superintendent Jürgen Tiemann, der als Vorsitzender des ArbeitsLebenZentrum e.V. an der Diskussion teilnahm. Dabei könne es aber nicht das Ziel sein, im großen Stil mehrstöckige Wohnanlagen zu errichten, stellte Lars Bursian, Baubeigeordneter der Stadt Minden, klar. Es müssten stattdessen gemischte Quartiere entstehen.

Einen kreativen Vorstoß für den ländlichen Raum brachte außerdem Michael Schweiß, Bürgermeister der Gemeinde Hille, ein. Gerade ältere Menschen hätten hier viel Wohnraum zur Verfügung. Wenn Sie Wohnungen zu günstigen Konditionen an junge Familien vermieten würden, die sie im Gegenzug in der Alltagsgestaltung unterstützen, könnten alle Seiten profitieren. Ein ähnliches Projekt plant auch das hexenHAUS Espelkamp, wie Ursula Büchsenschütz von der Fachstelle WOHIN berichtete.

Drucken