Neue Besuchsregelungen für Einrichtungen des Geschäftsbereichs Wohnen & Assistenz
Mit einer neuen Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 19.06.2020 ändern sich die Besuchsregelungen für die Einrichtungen unseres Geschäftsbereichs Wohnen & Assistenz.
Ab sofort gibt es keine festen Besuchszeiten und keine Verpflichtung mehr, Besuche in den ausgewiesenen Besuchsarealen durchzuführen. Die Besuchsareale werden weiterhin vorgehalten. Der Geschäftsbereich Wohnen & Assistenz bittet darum die, Besuchsareale und Außenbereiche weiterhin zu nutzen, um die durch eine Infektion besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen.
Die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten. Beim Betreten der Einrichtung wird weiterhin ein Kurzscreening Gesundheitszustandes der Gäste durchgeführt. Gäste müssen sich in die Besuchsliste eintragen, einen Mund-Nasen-Schutz tragen und sich die Hände beim Betreten und Verlassen der Einrichtung desinfizieren oder waschen.
Ferner ist nun kein negatives Covid-19-Testergebnis bei Rückkehr in die Eirichtung notwendig, wenn Bewohnerinnen und Bewohner, die die Nacht bei ihren Angehörigen verbracht haben, in die Einrichtung zurückkehren. Bei Rückkehr in die Einrichtung wird stattdessen ebenfalls ein Kurzscreening durchgeführt.
Alle Informationen finden Sie im Faktenblatt hier zum Download.