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Hilfestellung bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung im Betrieb

Ein neues Beratungsangebot zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt bieten die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Ostwestfalen-Lippe. Angesiedelt sind die Fachberater:innen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen zu Bielefeld, bei der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, bei der Landwirtschaftskammer NRW sowie bei den Integrationsfachdiensten (IFD) Bielefeld-Gütersloh, IFD im Kreis Lippe sowie dem IFD im Kreis Minden-Lübbecke. Die Fachberater:innen arbeiten als Lotsen für Arbeitgebende eng mit allen Akteuren der beruflichen Rehabilitation zusammen, wie zum Beispiel mit den Integrationsfachdiensten (IFD), den regional ansässigen Bildungsträgern, den Agenturen für Arbeit, dem Jobcenter und der Deutschen Rentenversicherung. Ansprechpartner:innen sind Benjamin Lowack, IHK Ostwestfalen, Jürgen Altemöller, Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe, Tanja Iken, Landwirtschaftskammer NRW, Sylvia Rose, IFD Minden-Lübbecke, Dirk Lange-Mensing, IFD Bielefeld-Gütersloh und Maren Wierutsch, IFD Kreis Lippe.

„Viele Menschen mit Behinderung sind engagierte und gut ausgebildete Fachkräfte. Mit unserer Fachberatung für Inklusion möchten wir die Unternehmen unterstützen, das Potenzial von Menschen mit Behinderung zu identifizieren und es erfolgreich im Betrieb einzusetzen“, sagt Petra Pigerl-Radtke, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ostwestfalen. „Das Vorhandensein einer Schwerbehinderung allein sagt zunächst nichts über die Leistungsfähigkeit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters aus, sondern deutet lediglich darauf hin, dass bei der Beschäftigung gewisse Rahmenbedingungen beachtet werden sollten, zum Beispiel durch eine technische Anpassung des Arbeitsplatzes an die individuellen Bedürfnisse der Person“, unterstreicht Dr. Jens Prager, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld.

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) ist seit dem 1. Januar 2022 im SGB IX §185a als Baustein des Teilhabestärkungsgesetz gesetzlich verankert. Sie ist im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) Inklusionsamt Arbeit tätig und wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Der LWL hat die EAA bei den Wirtschaftskammern angesiedelt, um deren Nähe zu Unternehmen für eine gute Umsetzung zu nutzen, und bei den Integrationsfachdiensten, die ihre fachliche Expertise und Vernetzung in die Beratungsarbeit einbringen. Laut Fachkräftereport 2022 der Deutschen Industrie- und Handelskammer nehme der Fachkräfteengpass, trotz angespannter Wirtschaftslage und unsicherer Erwartungen, weiter zu. Mehr als jedes zweite Unternehmen könne offene Stellen zumindest teilweise nicht besetzen. Weitere Informationen zum Angebot der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgebende sowie Kontaktadressen der regional zuständigen Beraterinnen und Beratern gibt es im Internet unter: www.eaa-westfalen-lippe.de.

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