Beschwerdestelle gegen Gewalt in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
- Gewalt wird ausgeübt, wenn die Handlung einer Person einer anderen Person körperlich oder seelisch schadet, schaden kann oder von ihr als bedrohlich wahrgenommen wird.
- Gewalt hat unterschiedliche Formen: Neben körperlichen Übergriffen gehören beispielsweise nonverbale Drohungen durch Mimik und Gestik sowie Beschimpfungen oder Beleidigungen dazu.
- Sie haben die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle zu wenden. Dort wird Ihr Anliegen aufgenommen, geprüft und verfolgt.