COMPLIANCE-KOMITEE UND OMBUDSPERSON FÜR COMPLIANCE
Wohin wenn etwas schief läuft? Haben Sie den Eindruck, dass etwas bei der Arbeit nicht so läuft, wie es richtig wäre? Sind lhnen Regel- oder Gesetzesverstöße bekannt geworden? Dann vertrauen Sie Ihr Wissen einer Vertrauensperson an. In der Regel sollte zunächst lhre Vorgesetzte oder Ihr Vorgesetzter ins Vertrauen gezogen werden. Wenn dies nicht möglich ist oder die/der Vorgesetzte Teil des Problems ist, wenden Sie sich bitte an das Compliance-Komitee.
Folgende Personen gehören dem Compliance-Komitee an:
- Pfarrer Thomas Lunkenheimer | Theologischer Vorstand/ Geschaftsführer Telefon 0571 88804 1101 Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Schwester Andrea Brewitt | Oberin der Diakonissengemeinschaft Telefon 0571 88804 1010 Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Uwe Solz | Vorsitzender der MAV DSS gGmbH Telefon 0571 88804 1160 Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Dayna Hirst | Stabsstelle Organisationsentwicklung Telefon 0571 88804 1190 Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wenn lhnen auch das Compliance-Komitee nicht als geeignete Adresse erscheint, um Ihr Anliegen vorzutragen, können Sie sich an die Ombudsperson für Compliance wenden:
- Pfarrerin Mirjam Philipps | Diakoniepfarrerin im Evangelischen Kirchenkreis Minden Telefon 05705 637 Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder:
- HINWEISGEBENDENSYSTEM | Meldestelle für Hinweisgebende Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ihr Anliegen wird in jedem Fall vertraulich behandelt!
Meldestelle für Hinweisgebende
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der christliche Glaube gebietet, jedem Menschen mit Achtung und Respekt zu begegnen. In der Diakonie Stiftung Salem sehen wir in jedem Menschen ein Ebenbild Gottes und haben den Auftrag Gottes Menschenfreundlichkeit durch Wort und Tat zu bezeugen und Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes und sinnerfülltes Leben zu führen.
In den global verzweigten Wertschöpfungsketten liegen in Bezug auf Menschenrechte viele Herausforderungen. Die Diakonie Stiftung Salem prüft kontinuierlich, wo in ihren Lieferketten besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen bestehen. Wir setzen uns von Haus aus für soziale Belange, Menschen in Not und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein und sind uns auch unserer Verantwortung innerhalb der globalen Warenströme bewusst. Daher verpflichten wir uns dazu, Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Diese Erklärung gilt sowohl für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für unsere Liefer- und Wertschöpfungsketten.
Wir richten unser Handeln an den folgenden international gültigen Standards und Richtlinien aus:
- Der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
- Den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP)
- Den Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
- Den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
- Den UN-Kinderrechtskonventionen
- Der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Unser Lieferantenkodex definiert Mindestanforderungen an Sozial- und Umweltstandards an unsere Lieferanten und Geschäftspartner und bildet die Basis für die Zusammenarbeit mit der Diakonie Stiftung Salem. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird vom Vorstand der Diakonie Stiftung Salem gesteuert. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bereich der DSS sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung im Klaren ist.
Als Unternehmen tragen wir Verantwortung entlang unserer gesamten Lieferketten. Wir führen jährlich eine Risikoanalyse gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch. Wenn Sie Fragen dazu haben können Sie sich an unseren Menschenrechtsbeauftragten Benjamin Sadler | Stabsstelle Nachhaltigkeit, Telefon 0571 88804 1193, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Umweltstandards oder Menschenrechte in unserer Lieferkette an uns geben wollen, können Sie das ebenfalls über den Menschenrechtsbeauftragten oder über das Hinweisgebendensystem unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! tun.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Die Diakonie Stiftung Salem stellt sich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz! Wir sind für Sie da!
Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
-Jedes unerwünschte Verhalten mit sexuellem Bezug im betrieblichen Rahmen-
- Körperliche Formen von sexuellen Belästigungen sind z.B.: Berührungen jeglicher Art, körperliche Annäherungsversuche, Ausübung von Gewalt oder sexuelle Übergriffe, …
- Sprachliche Formen von sexuellen Belästigungen sind z.B.: anzügliche Witze, aufdringliche oder zweideutige Bemerkungen, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen oder Verabredungen intimer Art, …
- Nicht sprachliche Formen von sexuellen Belästigungen sind z.B.: Versenden von Mails, SMS, Messanger-Nachrichten mit sexuellem Inhalt, anzügliches Starren oder Hinterherpfeifen, Entblößen vor Kolleginnen oder Kollegen, …
Dieses gilt für den Arbeitsplatz, Arbeitsweg, Unternehmensfeiern und Dienstreisen
Das Recht ist auf Ihrer Seite!
Sie besitzen ein Beschwerderecht nach dem §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei Ihrem Arbeitgeber, einer Beschwerdestelle oder der zuständigen Mitarbeitervertretung.
Was tun?
Sie haben die Möglichkeit, sich vor der Kontaktaufnahme mit der Beschwerdestelle an die Beratungsstelle „die fam.“ zu wenden.
Hier können Sie geschulten Mitarbeitenden
Silke Borchert | Marina Kappauf | Tobias Nagel 88804-7150,
auf Wunsch anonym, Ihren Fall schildern, um eine erste Einschätzung zu erhalten und weitere mögliche Schritte zu besprechen.
Die Beratungsstelle „die fam.“ dient als „Clearing-Stelle“.
Sie können sich auch direkt an die Beschwerdestelle des Arbeitgebers wenden. Dort wird Ihr Anliegen offiziell aufgenommen. In diesem Fall wird die Anonymität aufgehoben und die Beschwerde wird geprüft und verfolgt.
Die Beschwerdestelle setzt sich aus Mitarbeitenden der Fachabteilung Personal
Anke Pöhler | 88804-1316 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und
Thomas Köpper | 88804-1313 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und
Mitgliedern der zuständigen Mitarbeitervertretung zusammen.
Was ist Gewalt?
- Gewalt wird ausgeübt, wenn die Handlung einer Person einer anderen Person körperlich oder seelisch schadet, schaden kann oder von ihr als bedrohlich wahrgenommen wird.
- Gewalt hat unterschiedliche Formen: Neben körperlichen Übergriffen gehören beispielsweise nonverbale Drohungen durch Mimik und Gestik sowie Beschimpfungen oder Beleidigungen dazu.
Sie haben in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) der Diakonie Stiftung Salem Gewalt erlebt?
Was tun?
- Sie haben die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle zu wenden. Dort wird Ihr Anliegen aufgenommen, geprüft und verfolgt.
Ihre Ansprechpersonen sind:
Norbert Waechter | Telefon 0571 88804 5020
Lenya Heide | Telefon 0571 88804 5572
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