Schwangerschaftskonfliktberatung
Nur mit der Frau und nicht gegen sie.
Nicht jede Schwangerschaft ist erwünscht. Wenn Sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, unterstützen wir Sie in der Schwangerschaftskonfliktberatung (§§218/219) in diesem Entscheidungsprozess. Wir beraten ergebnisoffen und beeinflussen Sie nicht in Ihrer Entscheidung. Uns ist es wichtig, dass Sie Ihre eigene Entscheidung finden. Sie erhalten Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen, medizinische Aspekte, Finanzierung und soziale und finanzielle Hilfsmöglichkeiten.
Für den Abbruch der Schwangerschaft ist eine Beratungsbescheinigung nach §219 StGB und §§5 und 6 SchKG nötig.
Wir, als anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, stellen die erforderliche Beratungsbescheinigung aus.
Selbstverständlich unterliegen die Gespräche der Schweigepflicht und erfolgen unabhängig von Religion und Nationalität.