STEPPKE - Pflegefamilie im Sinne des § 80 SGB IX
Vollzeitpflege
STEPPKE - Pflegefamilie im Sinne des § 80 SGB IX
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung erhalten in einer STEPPKE-Pflegefamilie eine besonders intensive Form der Eingliederungshilfe. Förderung und Erziehung sind bei STEPPKE-Pflegefamilien geprägt von einem familienähnlichen und damit auf enge persönliche Beziehungen angelegten Alltagsleben.