Westfälische Pflegefamilien nach § 33 Satz 2 SGB VIII - ein sicherer Lebensort
Vollzeitpflege
für entwicklungsbeeinträchtigte Kinder & Jugendliche
Bei den Westfälischen Pflegefamilien handelt es sich um eine Form der Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die in ihrer Herkunftsfamilie nicht ausreichend versorgt werden können. Diese Kinder und Jugendlichen werden aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation, ihres Alters, ihrer traumatischen Erfahrungen oder ihrer Behinderung nicht in eine allgemeine Pflegefamilie vermittelt. Bei den Westfälischen Pflegefamilien handelt es sich um geschulte Familien, Paare oder Einzelpersonen mit besonderer Eignung und gegebenenfalls einer pädagogischen oder medizinischen Qualifikation.
Die Unterbringung in einer Westfälischen Pflegefamilie soll für beeinträchtigte jungen Menschen ein dauerhafter und verlässlicher Lebensort mit erforderlicher Versorgung, Erziehung und Förderung sein. Zur Sicherung des Kindeswohles erfolgt die Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse. Eine Integration in die Westfälische Pflegefamilie und das soziale Umfeld soll ermöglicht werden.
Die Diakonie Stiftung Salem stellt als Träger der Westfälischen Pflegefamilien eine intensive Fachberatung der Pflegefamilien sicher. Das LWL Landesjugendamt sorgt durch eine koordinierende Tätigkeit für einen kontinuierlichen fachlichen Austausch und eine überregionale Kooperation der Träger im Trägerverbund, die mit der Vermittlung der Kinder und Jugendlichen beauftragt worden sind.
Für die Erziehungsleistung wird eine finanzielle Anerkennung an Pflegeeltern gezahlt. Durch die Inpflegenahme werden Pflegeeltern nicht zu Mitarbeitenden der Diakonie Stiftung Salem. |